10.06.2019, 10:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2019, 13:13 von MarcVossAdmin.)
Herzlich willkommen zurück,
im Juni 2019 habe ich den Betrieb des Forums für die Fahrer und Liebhaber der VW Typ 4 (411 und 412) von Daniel übernommen.
Eine Übertragung der bisherigen Daten und Nutzer konnte leider nicht erfolgen, daher bitte ich um erneute Anmeldung und natürlich um rege Teilnahme.
Ergänzende Forenbestimmungen folgen noch, unabhängig davon gelten die üblichen Gesetze, Vorschriften etc. besonders im Rahmen der DSGVO.
Das wichtigste zunächst in aller Kürze:
Jedes Mitglied, das Berichte verfaßt, ist dazu verpflichtet an den veröffentlichen Daten (Text, Bild und sonstige Dokumente) entweder die eigenen Rechte zu besitzen, oder nur solche zu verwenden, die keiner Einschränkung unterliegen.
Bei Fotos von Fahrzeugtreffen, bei denen Personen erkennbar sind, setzen wir vorraus, daß das Fahrzeug im Vordergrund steht, sprich das Hauptmotiv ist und somit keine Perönlichkeitsrechte betroffen sind.
Fahrzeugkennzeichen müssen m.E. nicht unkenntlich gemacht werden, da die Autos ja auch so im öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Marc Voß,
Riemerling
im Juni 2019 habe ich den Betrieb des Forums für die Fahrer und Liebhaber der VW Typ 4 (411 und 412) von Daniel übernommen.
Eine Übertragung der bisherigen Daten und Nutzer konnte leider nicht erfolgen, daher bitte ich um erneute Anmeldung und natürlich um rege Teilnahme.
Ergänzende Forenbestimmungen folgen noch, unabhängig davon gelten die üblichen Gesetze, Vorschriften etc. besonders im Rahmen der DSGVO.
Das wichtigste zunächst in aller Kürze:
Jedes Mitglied, das Berichte verfaßt, ist dazu verpflichtet an den veröffentlichen Daten (Text, Bild und sonstige Dokumente) entweder die eigenen Rechte zu besitzen, oder nur solche zu verwenden, die keiner Einschränkung unterliegen.
Bei Fotos von Fahrzeugtreffen, bei denen Personen erkennbar sind, setzen wir vorraus, daß das Fahrzeug im Vordergrund steht, sprich das Hauptmotiv ist und somit keine Perönlichkeitsrechte betroffen sind.
Fahrzeugkennzeichen müssen m.E. nicht unkenntlich gemacht werden, da die Autos ja auch so im öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Marc Voß,
Riemerling